AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich
    1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für alle mit der Zajdela Handels GmbH. abgeschlossenen Verträge über Angebote, Lieferungen und Leistungen. Weiters gelten die AGB für alle Auftragserweiterungen und Folgeaufträge.

    2. Anderslautende Bedingungen sind für die Zajdela Handels GmbH. nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden. Das gilt auch für den Fall, dass der Vertragspartner auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

    3. Mündliche Vereinbarungen, die für die Zajdela Handels GmbH. zusätzliche Verpflichtungen enthalten, sind nur dann bindend, wenn sie von den Zajdela Handels GmbH. schriftlich bestätigt werden.

  2. Angebot / Auftrag
    1. Angebote werden nur schriftlich erstellt und sind stets freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich durch Befristung als verbindlich gekennzeichnet sind.

    2. Der Auftragsgegenstand samt sämtlichen Spezifikationen ergibt sich aus dem von der Zajdela Handels GmbH. gelegten Anbot. Sämtliche technischen Unterlagen einschließlich Leistungsverzeichnisse bleiben geistiges Eigentum der Zajdela Handels GmbH. und dürfen nicht anderwärtig oder an Dritte weitergegeben werden.

    3. Änderungen und/oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Zajdela Handels GmbH. Bei vor Ort (Erfüllungsort / Leistungsort) kurzfristig erteilten Zusatzaufträgen ist die mündliche Bestellung für den Auftraggeber bindend.

    4. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber verrechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Musteranfertigungen, Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

    5. Überschreitungen des Angebotes, die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch die Zajdela Handels GmbH. als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht. Für Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge die im erteilten Auftrag keine Deckung finden besteht ein Anspruch auf angemessenes Entgelt.

    6. Vorarbeiten (z.B. Entwürfe, Grafiken, Satz, Bürstenabzüge, Muster, Werkzeuge) die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

    7. Die Zajdela Handels GmbH. ist nicht verpflichtet, die Festlegungen in der Bestellung des Auftraggebers auf sachliche und technische Richtigkeit oder darauf zu überprüfen, ob das Vertragsprodukt für den vom Auftraggeber geplanten Verwendungszweck geeignet ist.

  3. Angebot / Auftrag
    1. Die Zajdela Handels GmbH. kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Auftragsfertigung (Leistungserbringung/Auftrag) durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

      1. wenn begründeter Verdacht besteht, dass die Entgeltzahlung des Auftraggebers gefährdet ist;

      2. wenn der Auftraggeber wesentliche ihn betreffende Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nicht erfüllt;

      3. wenn gegen den Auftraggeber Exekution geführt, ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder die Einleitung mangels Kostendeckung abgelehnt wird;

      4. bei Untergang, Diebstahl oder Verlust des Vertragsproduktes und/oder wesentlichen Teilen der für die Produktion erforderlichen Rohmaterialien oder Bestandteile, sofern die Zajdela Handels GmbH. daran kein grobes Verschulden trifft.

    2. Trifft den Auftraggeber ein Verschulden an der Vertragsauflösung, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Zajdela Handels GmbH. den entstandenen Schaden, mindestens jedoch 25 % der vereinbarten Auftragssumme, binnen acht Tagen zu bezahlen.

    3. Umfasst der Auftrag wiederkehrende Arbeiten / Dienstleistungen und wurde keine anderslautende Vereinbarung getroffen, ist der Vertrag unbefristet. Diese Verträge können nur durch eine schriftlich eingeschriebene Erklärung von beiden Seiten zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer 3- monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Für den Fall der nicht fristgerechten Kündigung verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

  4. Zahlung / Preise
    1. Die Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer ab Werk. Verpackung, Fracht und Transportversicherungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

    2. Die Rechnungen sind entsprechend dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist jedoch sofort fällig, wenn der Auftraggeber der Zajdela Handels GmbH. gegenüber mit anderen Zahlungsverpflichtungen in Zahlungsverzug gerät.

    3. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.

    4. Die Zajdela Handels GmbH. ist nicht verpflichtet Wechsel oder Schecks als Zahlungsmittel zu akzeptieren.

    5. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen gegenüber der Entgeltforderung der Zajdela Handels GmbH. ist in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftraggeber zahlungsunfähig geworden ist.

    6. Bei Zahlungsverzug ist die Zajdela Handels GmbH. ohne Verzicht auf die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe ab Verfalltag bis zum Zahltag sowie die Kosten der Betreibung der Forderung in Rechnung zu stellen. Kommt der Auftraggeber trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist die Zajdela Handels GmbH. berechtigt noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig zu stellen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

    7. Die Zajdela Handels GmbH. ist berechtigt, bei Änderung der der Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen, vor allem bei Änderung von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarung und/oder einer maßgeblichen Erhöhung der Material- und/oder Energiepreise, die daraus resultierende Preiserhöhung dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

    8. Liegt zwischen Legung des Angebotes durch die Zajdela Handels GmbH. und Auftragsfertigstellung ein Zeitraum von mehr als 90 Tagen, so gelten Preisanpassungen bei höheren Material- und Lohnkosten als ausbedungen.

    9. Eine Preiserhöhung ist ausgeschlossen, wenn

      1. ausdrücklich Fixpreise vereinbart sind,

      2. ein für eine Preiserhöhung maßgeblicher Leistungsverzug von der Zajdela Handels GmbH. vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde,

      3. eine Preisanpassung aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen unzulässig ist.

  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Unbeschadet des früheren Gefahrenüberganges behält sich die der Zajdela Handels GmbH. bis zur vollständigen Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Auftraggebers das Eigentumsrecht am Vertragsprodukt vor.

    2. Die Zajdela Handels GmbH. ist berechtigt, am Vertragsprodukt ihr Eigentum äußerlich kenntlich zu machen. Der Auftraggeber hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber gehalten, das Eigentumsrecht der Zajdela Handels GmbH. geltend zu machen und diese unverzüglich zu verständigen.

    3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Zajdela Handels GmbH. berechtigt, neben dem Entgelt auch die Herausgabe der Vertragsprodukte auf Kosten des Auftraggebers zu verlangen und hat das Recht zur Rückholung der Vertragsprodukte an den Übergabeort auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

    4. Die Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Zajdela Handels GmbH. gestattet.

    5. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch aufrecht, wenn die Lieferung oder Teile daraus eingebaut, verändert oder weiterverarbeitet werden.

    6. An allen Rohmaterialien jeder Art, Fertigungsmitteln, Bestandteilen die der Zajdela Handels GmbH. vom Auftraggeber selbst oder mit dessen Willen von dritten Personen übergeben worden sind, hat die Zajdela Handels GmbH. hinsichtlich sämtlicher Forderungen gegen den Auftraggeber ein Pfandrecht.

    7. Der Auftragsgeber hat der Zajdela Handels GmbH. alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die unter 5.1. – 5.6. genannten Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Produkte entstehen.

  6. Lieferung / Leistungserbringung
    1. Lieferungen / Versand erfolgen grundsätzlich ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

    2. Liefertermine / Lieferfristen sind ausschließlich dann verbindlich, wenn sie von der Zajdela Handels GmbH. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

      1. Werden die vom Auftraggeber beizustellenden oder über seine Anweisung von Dritten zu beschaffenden Rohmaterialien und/oder Bestandteile nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Qualität geliefert, ist die Zajdela Handels GmbH. berechtigt, nach vorheriger Information des Auftraggebers die Fertigstellungstermine und/oder Lieferfristen angemessen zu verlängern und gibt dem Auftraggeber den voraussichtlichen Fertigstellungstermin bekannt. Gleiches gilt in Fällen höherer Gewalt oder von für die Zajdela Handels GmbH. nicht vorhersehbaren Verzögerungen, wie Maschinendefekte, Arbeitseinstellungen oder Lieferschwierigkeiten von Sublieferanten.

    3. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder die Aufhebung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, wenn der Zajdela Handels GmbH. nicht krass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

    4. Wenn in der Bestellung und/oder Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich die stückgenaue Produktion vereinbart ist, ist die Zajdela Handels GmbH. berechtigt, die Produktionsschwankungen an den Auftraggeber weiterzugeben und von der in der Bestellung angegebenen Liefermenge bis zu 10 % nach oben oder unten abzuweichen. Berechnet wird die gelieferte Menge.

      1. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

  7. Beanstandung / Gewährleistung /Schadenersatz / Haftung
    1. Die Zajdela Handels GmbH. haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für eine sach- und fachgerechte Leistung. Die Haftung für Schäden verursacht durch die Zajdela Handels GmbH. oder deren Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für schlicht grobe und leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die Zajdela Handels GmbH. sind ausgeschlossen. Die Summe der Haftung ist mit 10% der Nettoauftragssumme beschränkt.

    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Lieferung sofort nach Anlieferung eingehend zu untersuchen. Allfällige Mängel der Vertragsprodukte sind unmittelbar, maximal jedoch binnen 10 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen und ist der festgestellte Mangel exakt und nachvollziehbar zu beschreiben bzw. deutlich zu kennzeichnen; anderenfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt und auf diesbezügliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verzichtet wird bzw. diese als erloschen gelten. Maßgeblich ist der Tag des Einlangens der allfälligen Mängelrüge bei der Zajdela Handels GmbH.

    3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen.

    4. Die Gefahr von Fehlern nach schriftlichen Freigabeerklärungen insbesondere nach Prüfung von Referenzmustern, Imprimaturen durch den Auftraggeber gehen auf diesen über. Bei Beistellung von Ausführungsunterlagen durch den Auftraggeber haftet die Zajdela Handels GmbH. nicht für deren Richtigkeit, sondern nur für eine ordnungsgemäße Ausführung gemäß den Angaben.

    5. Natürlicher Verschleiß, sachwidrige Behandlung, übermäßige Inanspruchnahme, Nachlässigkeit und Änderungen ohne Genehmigung der Zajdela Handels GmbH. schließen eine Gewährleistung aus.

    6. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

    7. In allen Fällen der Gewährleistung kann sich die Zajdela Handels GmbH. von Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder Preisminderung dadurch befreien, dass die Zajdela Handels GmbH. in angemessener Frist die mangelhafte Sache in eine mängelfreie austauscht oder im Falle eines Preisminderungsanspruches in angemessener Frist in einer für den Auftraggeber zumutbaren Weise eine Verbesserung durchführt oder das Fehlende nachträgt.

    8. Eine allfällige Mängelbehebung ist von der Zajdela Handels GmbH. durchzuführen. Im Einzelfall kann eine Mängelbehebung durch den Auftraggeber oder durch Dritte erfolgen, wenn im Vorhinein die schriftliche Zustimmung von der Zajdela Handels GmbH. eingeholt wird. Für den Fall, dass der Mangel vom Auftraggeber selbst behoben wird oder durch einen Dritten, ohne dass die entsprechende schriftliche Zustimmung von der Zajdela Handels GmbH. eingeholt wird, hat der Auftraggeber die Mangelbehebungskosten selbst zu tragen.

    9. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung und nicht zur Zurückbehaltung der Zahlung.

    10. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Mustern, Bildern, Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.

    11. Die Zajdela Handels GmbH. haftet nicht für die Datensicherung bereitgestellter Datenträger.

  8. Lagerung / Verwahrung / Versicherung
    1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die Zajdela Handels GmbH. haftet nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit.

    2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet die Zajdela Handels GmbH. nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit.

    3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

    4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, an dem die vertragsmäßige Annahme hätte erfolgen sollen. Der Gefahrenübergang auf den Auftraggeber erfolgt gemäß 5.1. mit Übergabe an den Versender. Für Beschädigungen oder Verluste während des Transportes haftet die Zajdela Handels GmbH. nicht.

    5. Die Zajdela Handels GmbH. ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferungsunmöglichkeit die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.

  9. Rohmaterial / Bestandteile / Anweisungen des AG / ... Maschinen des AG
    1. Die Zajdela Handels GmbH. als Unternehmen ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung trifft keine Verpflichtung, die vom Auftraggeber erteilten Anweisungen, beigestellten technischen Zeichnungen und technischen Vorgaben sowie Beschreibungen und Qualifikationen der zu verwendenden Rohmaterialien und Bestandteile einer Prüfung auf Eignung für den vom Auftraggeber gewünschten Verwendungszweck des Vertragsproduktes zu unterziehen.

      1. Rohmaterialien und Bestandteile, die vom Auftraggeber geliefert werden, werden von der Zajdela Handels GmbH. nur auf Menge und offenkundige Mängel überprüft.

      2. Alle vom Auftraggeber beizustellenden Rohmaterialien und Bestandteile sind frei Haus an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse der Zajdela Handels GmbH. auf Kosten und Risiko des Auftraggebers zu liefern.

      3. Für Warenanlieferungen aus dem Ausland werden die Lieferbedingungen „Delivered Duty Paid“ nach den Incoterms 2010 vereinbart.

      4. Die vereinbarten Lieferfristen für die vom Auftraggeber beizustellenden Rohmaterialien und Bestandteile werden als Fixtermine im Sinne des § 919 ABGB vereinbart.

      5. Bei Untergang oder Beschädigung der vom Auftraggeber beigestellten Rohmaterialien und Bestandteile haftet die Zajdela Handels GmbH. nur im Falle groben Verschuldens.

      6. Die vom Auftraggeber gelieferten Rohmaterialien und Bestandteile gelten ab Beginn der Verarbeitung als unselbständige Bestandteile des Vertragsgegenstandes und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Zajdela Handels GmbH.

    2. Werden Rohmaterialien und Bestandteile auftragsgemäß von der Zajdela Handels GmbH. beschafft, obliegt die übliche Wareneingangskontrolle der Zajdela Handels GmbH., hat der Auftraggeber den Lieferanten selbst bestimmt, erfolgt die Wareneingangskontrolle nach den mit der Zajdela Handels GmbH. vereinbarten Vorgaben des Auftraggebers.

    3. Wenn der Auftraggeber zur Auftragsabwicklung Maschinen und/oder Geräte beistellt, haftet er dafür, dass diese den einschlägigen Schutzvorschriften entsprechen und die erforderliche Dokumentation vorhanden ist.

    4. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die Zajdela Handels GmbH. ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

    5. Werkzeuge (Schneide-, Stanz- und Prägewerkzeuge) werden immer nur anteilsmäßig dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und verbleiben immer im Eigentum der Zajdela Handels GmbH. Hochdruckformen zur Endfertigung von Offsetdruckprodukten werden dem Auftraggeber vollständig in Rechnung gestellt, verbleiben in Verwahrung der Zajdela Handels GmbH., sind jedoch Eigentum des Auftraggebers und werden nach Verrechnung der angefallenen Lagerkosten auf Wunsch ausschließlich an den Auftraggeber ausgehändigt.

  10. Schutzrechte / Geheimhaltung / Datenverarbeitung
    1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte – insbesondere Urheberrechte Dritter – verletzt werden. Der Auftraggeber wird die Zajdela Handels GmbH., für den Fall, dass dieser wegen Rechtsverletzungen von Dritten in Anspruch genommen wird, schad- und klaglos halten.

    2. Sofern Daten, Bilder, Darstellung, usw. von der Zajdela Handels GmbH. zur Verfügung gestellt werden, ist der Auftraggeber lediglich berechtigt, diese im Rahmen der Verwendung der von der Zajdela Handels GmbH. hergestellten Waren zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung – etwa in einem anderen Medium – ist untersagt, sofern nicht eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Zajdela Handels GmbH. vorliegt.

  11. Datenschutz
    1. Mit unserer „Datenschutzinformation“ unterrichten wir den Auftraggeber über:

      1. Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen sowie Abrechnungen erforderlichen personenbezogenen Daten;

      2. sein Widerspruchsrecht zur Erstellung und Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebots;

      3. die Weitergabe von Daten an von uns beauftragte und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete Unternehmen zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung sowie der Versendung der Ware;

      4. das Recht auf unentgeltliche Auskunft der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;

      5. das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;

    2. Jede über Ziff. 1 hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten bedarf der Einwilligung des Auftraggebers. Dem Auftraggeber steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit der Wirkung für die Zukunft zu (siehe „Datenschutzrechtliche Einwilligung“).

  12. Allgemeines / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Rechtswahl
    1. Rechtliche Unwirksamkeit eines Teils dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültige Fassung der AGB.

    2. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird zwischen den Vertragsparteien bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht in der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart.

    3. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anzuwenden.

  13. Datenschutzinformation
  14. Im Falle eines Vertragsabschlusses erheben und verarbeiten wir die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in unserem System und nutzen diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, d.h. für die Auftragsabwicklung sowie Abrechnung. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund derer eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z.B. Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung etc.

    Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebots erstellen und verwenden wir anonymisierte Nutzungsprofile. Hiergegen steht ein Widerspruchsrecht zu, das gegenüber uns jederzeit durch Erklärung auf dem Postweg / Fax / Sendung einer E-Mail ausgeübt werden kann. Wir erteilen unentgeltlich Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten.

    Es kann jederzeit um die Berichtigung, Löschung und Sperrung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten ersucht werden.

    Wir geben zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung und Vermeidung von Zahlungsausfällen die hiefür erforderlichen, personenbezogenen Daten an das von uns dazu beauftragte Unternehmen weiter. Weiters geben wir zum Zwecke und für die Dauer der Versendung der Ware die hiefür erforderlichen, personenbezogenen Daten an das von uns dazu beauftragte Unternehmen weiter.

  15. Datenschutzrechliche Einwilligung
  16. Es wird ausdrücklich eingewilligt, dass eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, die zur Verfügung gestellt werden, durch die Zajdela Handels GmbH. für Zwecke des eigenen Marketings, erfolgen kann. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vom Auftraggeber widerrufen werden.